LECITHIN ist ein Phospholipid-Komplex natürlicher Herkunft und wird in kosmetischen Rezepturen als Emulgator sowie hautkonditionierender Wirkstoff eingesetzt. Die Substanz gehört chemisch zur Klasse der Glycerophospholipide und zeichnet sich durch ihren amphiphilen Molekülcharakter aus, der sowohl hydrophile als auch lipophile Strukturanteile vereint. In der COSING-Klassifikation wird LECITHIN den Funktionen Antistatisch, Hautkonditionierend, Hautkonditionierend – Rückfettend sowie Emulgierend zugeordnet.
Funktion in kosmetischen Rezepturen
In der COSING-Klassifikation erfüllt LECITHIN vier Funktionsrollen. Als Emulgator unterstützt es die Stabilisierung von Wasser-Öl-Emulsionen, indem es an der Grenzfläche zwischen wässriger und öliger Phase wirkt. In seiner hautkonditionierenden und rückfettenden Funktion trägt es zur Pflege der Hornschicht bei. Darüber hinaus wird es als antistatischer Wirkstoff in Rezepturen eingesetzt, was insbesondere in Haarpflegeprodukten relevant ist.
Chemische Einordnung
LECITHIN gehört zur Klasse der Glycerophospholipide und besteht aus einem Glyceringerüst, das mit Fettsäuren, Phosphorsäure und einem Cholinrest verestert ist. Aufgrund seines amphiphilen Charakters ist die Substanz sowohl in wässrigen als auch in lipophilen Systemen partiell löslich. Die Substanz ist unter der CAS-Nummer 8002-43-5 (allgemein) sowie 8030-76-0 (Sojalecithin) registriert; die EC-Nummern lauten 232-307-2 und 310-129-7.
Vorkommen in Produkten
LECITHIN kommt bei uns in 98 kosmetischen Produkten des deutschen Markts vor. Aufgrund seiner emulgierenden und rückfettenden Funktion findet sich die Substanz typischerweise in Cremes, Lotionen und Seren, also in Produkten auf Emulsionsbasis. Die antistatische Funktion macht sie zudem in Haarpflegeprodukten wie Spülungen und Leave-in-Formulierungen zu einem gebräuchlichen Bestandteil.
Regulatorischer Status in der EU
LECITHIN ist in der Europäischen Union frei verwendbar und unterliegt keinen spezifischen Beschränkungen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht nicht. Die Substanz ist Bestandteil der EU-Kosmetiknomenklatur und in kosmetischen Produkten auf dem europäischen Markt weit verbreitet.
Was gut zu wissen ist
Als Phospholipid mit amphiphilem Charakter lässt sich LECITHIN sowohl in die wässrige als auch in die Ölphase einer Rezeptur einarbeiten, wobei die genaue Einarbeitungsweise von der jeweiligen Formulierung abhängt. In der kosmetischen Industrie wird die Substanz häufig aus Soja oder Sonnenblumen gewonnen, was ihre Einordnung als Wirkstoff natürlicher Herkunft begründet. Die Verträglichkeit mit einer Vielzahl weiterer Rezepturbestandteile macht LECITHIN zu einem vielseitig einsetzbaren Formulierungsbestandteil.
Häufige Fragen
Was ist LECITHIN chemisch?
LECITHIN ist ein Glycerophospholipid-Komplex mit amphiphilem Molekülcharakter, der aus Glycerin, Fettsäuren, Phosphorsäure und Cholin aufgebaut ist. Die Substanz kommt in der Natur vor und wird für kosmetische Anwendungen häufig aus pflanzlichen Quellen wie Soja oder Sonnenblumen gewonnen.
Wozu wird dieser Wirkstoff in Kosmetik eingesetzt?
LECITHIN wird in kosmetischen Rezepturen gemäß COSING-Klassifikation als Emulgator, hautkonditionierender und rückfettender Wirkstoff sowie als antistatischer Bestandteil eingesetzt. Es findet sich entsprechend in Emulsionen, Pflegeprodukten und Haarpflegeformulierungen.
Ist LECITHIN in der EU zugelassen?
Ja, LECITHIN ist in der Europäischen Union frei verwendbar und unterliegt keinen spezifischen Beschränkungen nach der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht nicht.








