Tetrapotassium Pyrophosphate

INCI: TETRAPOTASSIUM PYROPHOSPHATE
pH-Puffer, Chelatbildner, Mundpflege
Function (EN)
BUFFERING, CHELATING, ORAL CARE
CAS-Nr.
7320-34-5
EC-Nr.
230-785-7
EU-Status
Frei verwendbar
In Produkten
29
Popularität
Platz 255

Tetrapotassium Pyrophosphate ist das Tetrakaliensalz der Pyrophosphorsäure und gehört chemisch zur Klasse der anorganischen Phosphatsalze. In kosmetischen Rezepturen wird die Verbindung nach der COSING-Klassifikation den Funktionen pH-Puffer, Chelatbildner und Mundpflege zugeordnet.

Funktion in kosmetischen Rezepturen

Als pH-Puffer trägt Tetrapotassium Pyrophosphate zur Stabilisierung des Rezeptur-pH-Werts bei, was für die Formulierungsstabilität und die Verträglichkeit mit anderen Inhaltsstoffen relevant ist. In der Rolle des Chelatbildners bindet die Substanz mehrwertige Metallionen in der Rezeptur und kann so die Wirksamkeit anderer Inhaltsstoffe sowie die Stabilität der Zubereitung unterstützen. Darüber hinaus wird der Wirkstoff in der Mundpflege eingesetzt, wo Pyrophosphate als Klasse in oralen Formulierungen eine etablierte Rolle spielen.

Chemische Einordnung

Die Verbindung ist das Tetrakalisalz der Diphosphorsäure (Pyrophosphorsäure) und zählt zu den anorganischen Polyphosphaten. Als Salz einer starken Säure mit einer starken Base liegt es in wässriger Lösung vollständig dissoziiert vor und ist gut wasserlöslich. Die Substanz ist unter der CAS-Nummer 7320-34-5 sowie der EC-Nummer 230-785-7 registriert.

Vorkommen in Produkten

Tetrapotassium Pyrophosphate kommt bei uns in 29 kosmetischen Produkten des deutschen Markts vor. Aufgrund seiner Funktionen als pH-Puffer und Mundpflegewirkstoff findet sich die Verbindung typischerweise in oralen Pflegeprodukten wie Zahnpasten und Mundspülungen. Als Chelatbildner kann der Wirkstoff darüber hinaus in verschiedenen wässrigen kosmetischen Zubereitungen auftreten.

Regulatorischer Status in der EU

Tetrapotassium Pyrophosphate ist in der Europäischen Union frei verwendbar und unterliegt keinen spezifischen Beschränkungen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht nicht.

Was gut zu wissen ist

Als gut wasserlösliche Verbindung wird Tetrapotassium Pyrophosphate in der Regel in der wässrigen Phase einer Rezeptur eingearbeitet. Pyrophosphate können mit bestimmten mehrwertigen Kationen Komplexe bilden, was bei der Formulierung in Kombination mit mineralischen Inhaltsstoffen berücksichtigt werden sollte. Die Substanz gehört zur übergeordneten Wirkstoff-Rubrik der sonstigen Wirkstoffe.

Häufige Fragen

Was ist Tetrapotassium Pyrophosphate chemisch?

Tetrapotassium Pyrophosphate ist das Tetrakalisalz der Pyrophosphorsäure und gehört zur Klasse der anorganischen Polyphosphatsalze. Es ist gut wasserlöslich und liegt in wässriger Lösung ionisch vor.

Wozu wird dieser Wirkstoff in Kosmetik eingesetzt?

Die Substanz wird in kosmetischen Rezepturen als pH-Puffer, Chelatbildner und Mundpflegewirkstoff eingesetzt. Diese Funktionen sind in der COSING-Klassifikation der EU-Kosmetikverordnung für diesen Stoff hinterlegt.

Ist er in der EU zugelassen?

Tetrapotassium Pyrophosphate ist in der Europäischen Union frei verwendbar und unterliegt keinen spezifischen Einschränkungen nach der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.

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