Aroma

INCI: AROMA
Flavouring
EU-Status
Frei verwendbar
In Produkten
195
Popularität
Platz 43

AROMA ist ein INCI-Sammelterm, der in der Kosmetiknomenklatur für Aromastoffe (Flavouring) verwendet wird und in kosmetischen Rezepturen zur Aromatisierung eingesetzt wird. Die Bezeichnung fasst eine Vielzahl chemisch unterschiedlicher Verbindungen zusammen, die in der COSING-Klassifikation der Funktion Flavouring zugeordnet sind. Als Sammelbezeichnung steht AROMA nicht für eine einzelne chemische Verbindung, sondern für eine funktionale Gruppe von Inhaltsstoffen.

Funktion in kosmetischen Rezepturen

In der COSING-Klassifikation wird AROMA der Funktion Flavouring zugeordnet. Flavouring-Stoffe werden in kosmetischen Zubereitungen eingesetzt, um diesen einen bestimmten Geschmack oder Geruch zu verleihen. Diese Funktion ist insbesondere in Produkten relevant, die mit dem Mund in Berührung kommen, wie Lippenpflegeprodukte oder Zahnpflegemittel, aber auch in anderen kosmetischen Produkten, bei denen eine aromatische Note gewünscht ist.

Chemische Einordnung

Da AROMA ein Sammelterm ist, lässt sich keine einheitliche chemische Klasse benennen. Unter dieser Bezeichnung können natürliche oder synthetisch hergestellte Verbindungen verschiedener chemischer Klassen zusammengefasst sein, darunter Ester, Terpene, Aldehyde oder Alkohole. Die Löslichkeitseigenschaften variieren entsprechend je nach konkreter Verbindung. Eine CAS-Nummer oder EC-Nummer ist für diesen Sammelterm nicht hinterlegt.

Vorkommen in Produkten

AROMA kommt bei uns in 195 kosmetischen Produkten des deutschen Markts vor. Aufgrund der Flavouring-Funktion findet sich der Sammelterm typischerweise in Lippenpflegeprodukten, Zahnpasten, Mundspülungen sowie in weiteren kosmetischen Zubereitungen, bei denen eine aromatische Charakterisierung Teil der Rezeptur ist. Die breite Produktpalette spiegelt die vielseitige Verwendbarkeit von Aromastoffen in der kosmetischen Industrie wider.

Regulatorischer Status in der EU

AROMA ist in der EU als frei verwendbar eingestuft. Der Sammelterm ist Bestandteil der EU-Kosmetiknomenklatur und in kosmetischen Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden, zulässig. Eine spezifische Deklarationspflicht als Duftallergen gemäß Anhang III der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 besteht für den Sammelterm AROMA als solchen nicht.

Was gut zu wissen ist

Da AROMA eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe funktional verwandter Stoffe ist, gibt die Deklaration auf der Produktverpackung keinen Aufschluss über die konkrete chemische Identität der eingesetzten Aromaverbindung. Für Formulierer ist relevant, dass die jeweiligen Einzelverbindungen hinsichtlich ihrer Löslichkeit und Kompatibilität mit anderen Rezepturbestandteilen individuell bewertet werden müssen. Die Einarbeitung erfolgt je nach Löslichkeitsklasse der konkreten Verbindung in die wässrige oder die Ölphase einer Emulsion.

Häufige Fragen

Was ist AROMA chemisch?

AROMA ist kein einzelner chemischer Stoff, sondern ein INCI-Sammelterm für Aromastoffe verschiedener chemischer Klassen, darunter Ester, Terpene, Aldehyde und Alkohole, die in kosmetischen Rezepturen als Flavouring eingesetzt werden.

Wozu wird dieser Wirkstoff in Kosmetik eingesetzt?

Der Sammelterm AROMA wird in der COSING-Klassifikation der Funktion Flavouring zugeordnet und dient dazu, kosmetischen Zubereitungen eine aromatische Note oder einen bestimmten Geschmack zu verleihen.

Ist er in der EU zugelassen?

AROMA ist in der EU als frei verwendbar eingestuft und in kosmetischen Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden, zulässig. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen gemäß Anhang III der EU-Kosmetikverordnung besteht für diesen Sammelterm nicht.

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