Rosmarinus Officinalis Extract

INCI: ROSMARINUS OFFICINALIS EXTRACT
Antimikrobiell, Erfrischend, Tonisierend
Function (EN)
ANTIMICROBIAL, REFRESHING, TONIC
CAS-Nr.
84604-14-8
EC-Nr.
283-291-9
EU-Status
Frei verwendbar
In Produkten
5
Popularität
Platz 898

ROSMARINUS OFFICINALIS EXTRACT ist ein pflanzlicher Extrakt, der aus Rosmarin (Rosmarinus officinalis) gewonnen wird, und wird in kosmetischen Rezepturen gemäß COSING-Klassifikation den Funktionen Antimikrobiell, Erfrischend und Tonisierend zugeordnet. Die Substanz gehört zur Gruppe der botanischen Extrakte und ist unter der CAS-Nummer 84604-14-8 sowie der EC-Nummer 283-291-9 registriert.

Funktion in kosmetischen Rezepturen

In der COSING-Klassifikation wird ROSMARINUS OFFICINALIS EXTRACT den Funktionen Antimikrobiell, Erfrischend und Tonisierend zugeordnet. Die antimikrobielle Funktion beschreibt die Rolle des Extrakts bei der Hemmung des Wachstums von Mikroorganismen in der Rezeptur. Die erfrischende und tonisierende Funktion ordnet den Wirkstoff in die Gruppe der Substanzen ein, die in kosmetischen Zubereitungen sensorische und konditionierende Eigenschaften auf Rezepturebene erfüllen.

Chemische Einordnung

Der Extrakt gehört zur Klasse der botanischen Komplexgemische und enthält typischerweise Bestandteile wie Terpen-Verbindungen, Phenolsäuren und Diterpene, die charakteristisch für Lamiaceae-Gewächse sind. Die Substanz ist unter der CAS-Nummer 84604-14-8 registriert. Je nach Extraktionsverfahren und Lösungsmittel kann die Substanz sowohl in wässrigen als auch in lipophilen Phasen einer Rezeptur eingesetzt werden.

Vorkommen in Produkten

ROSMARINUS OFFICINALIS EXTRACT kommt bei uns in 5 kosmetischen Produkten des deutschen Markts vor. Aufgrund seiner COSING-Funktionen findet der Extrakt typischerweise Verwendung in Zubereitungen wie Tonika, Haarspülungen, Gesichtspflegeprodukten sowie in Reinigungsformulierungen, in denen antimikrobielle und tonisierende Eigenschaften auf Rezepturebene gefragt sind.

Regulatorischer Status in der EU

ROSMARINUS OFFICINALIS EXTRACT ist in der EU frei verwendbar und unterliegt keinen spezifischen Beschränkungen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Der Stoff ist Teil der EU-Kosmetiknomenklatur und in kosmetischen Produkten auf dem europäischen Markt verfügbar. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht für diesen Stoff nicht.

Was gut zu wissen ist

Botanische Extrakte wie dieser werden in der Rezepturentwicklung je nach Polarität des verwendeten Extraktionsmittels entweder in der wässrigen oder in der Ölphase einer Emulsion eingearbeitet. Bei der Formulierung ist die Kompatibilität mit anderen Rezepturbestandteilen auf Basis der jeweiligen Extraktmatrix zu prüfen. Die Substanz wird in der Kosmetikindustrie der Kategorie der sonstigen Wirkstoffe zugeordnet.

Häufige Fragen

Was ist Rosmarinus Officinalis Extract chemisch?

Es handelt sich um ein botanisches Komplexgemisch, das aus der Pflanze Rosmarinus officinalis (Rosmarin) gewonnen wird und unter der CAS-Nummer 84604-14-8 registriert ist. Der Extrakt enthält typischerweise Terpen-Verbindungen, Phenolsäuren und weitere pflanzeneigene Inhaltsstoffe der Lamiaceae-Familie.

Wozu wird dieser Wirkstoff in Kosmetik eingesetzt?

Gemäß COSING-Klassifikation wird ROSMARINUS OFFICINALIS EXTRACT in kosmetischen Rezepturen als antimikrobieller, erfrischender und tonisierender Wirkstoff eingesetzt. Diese Funktionen beschreiben seine Rolle auf Rezepturebene, nicht als medizinische Wirkung.

Ist er in der EU zugelassen?

Ja, ROSMARINUS OFFICINALIS EXTRACT ist in der EU frei verwendbar und unterliegt keinen spezifischen Einschränkungen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht nicht.

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