Beta Vulgaris Root Extract

INCI: BETA VULGARIS ROOT EXTRACT
Hautkonditionierend
Function (EN)
SKIN CONDITIONING
CAS-Nr.
89957-89-1 / 89957-90-4
EC-Nr.
289-610-8 / 289-611-3
EU-Status
Frei verwendbar
In Produkten
5
Popularität
Platz 828

BETA VULGARIS ROOT EXTRACT ist ein pflanzlicher Extrakt, der aus der Wurzel der Roten Bete (Beta vulgaris) gewonnen wird, und wird in kosmetischen Rezepturen als hautkonditionierender Wirkstoff eingesetzt. In der COSING-Klassifikation der EU-Kosmetikverordnung wird die Substanz der Funktion „Hautkonditionierend” zugeordnet. Chemisch handelt es sich um ein komplexes Pflanzenextrakt-Gemisch wasserlöslicher Inhaltsstoffe.

Funktion in kosmetischen Rezepturen

Gemäß COSING-Klassifikation erfüllt BETA VULGARIS ROOT EXTRACT in kosmetischen Zubereitungen die Funktion eines hautkonditionierenden Wirkstoffs. Hautkonditionierende Stoffe werden in der Rezepturpraxis eingesetzt, um die Beschaffenheit der Haut auf der Oberfläche zu beeinflussen. Der Extrakt wird entsprechend in Formulierungen eingearbeitet, in denen diese Funktionsrolle gefordert ist.

Chemische Einordnung

Bei dem Wirkstoff handelt es sich um einen wässrigen oder hydroalkoholischen Pflanzenextrakt aus der Wurzel von Beta vulgaris (Rote Bete, Familie Amaranthaceae). Extrakte dieser Art sind typischerweise wasserlöslich und werden in der wässrigen Phase einer Rezeptur eingearbeitet. Die Substanz ist unter den CAS-Nummern 89957-89-1 und 89957-90-4 sowie den EC-Nummern 289-610-8 und 289-611-3 registriert.

Vorkommen in Produkten

BETA VULGARIS ROOT EXTRACT kommt bei uns in 5 kosmetischen Produkten des deutschen Markts vor. Aufgrund seiner hautkonditionierenden Funktion findet sich der Extrakt typischerweise in Produkten wie Gesichtscremes, Seren und Körperpflegeprodukten, in denen pflegende Inhaltsstoffe auf Pflanzenbasis eingesetzt werden. Die Substanz gehört zur internen Wirkstoff-Rubrik der Hautpflege-Wirkstoffe.

Regulatorischer Status in der EU

Der Wirkstoff ist in der Europäischen Union frei verwendbar und unterliegt keinen spezifischen Beschränkungen oder Auflagen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht nicht. Der Stoff ist Bestandteil der EU-Kosmetiknomenklatur (COSING).

Was gut zu wissen ist

Da es sich um einen wasserlöslichen Pflanzenextrakt handelt, wird dieser in der Rezepturpraxis üblicherweise in der wässrigen Phase einer Wasser-Öl-Emulsion oder einer rein wässrigen Formulierung eingearbeitet. Bei der Verarbeitung ist auf die pH-Stabilität des Extrakts zu achten, da pflanzliche Extrakte je nach Zusammensetzung empfindlich gegenüber extremen pH-Werten oder Temperaturen sein können.

Häufige Fragen

Was ist Beta Vulgaris Root Extract chemisch?

Es handelt sich um einen Pflanzenextrakt aus der Wurzel der Roten Bete (Beta vulgaris), der typischerweise ein Gemisch wasserlöslicher Pflanzeninhaltsstoffe darstellt und zur Klasse der pflanzlichen Extrakte zählt.

Wozu wird dieser Wirkstoff in Kosmetik eingesetzt?

Gemäß COSING-Klassifikation wird BETA VULGARIS ROOT EXTRACT in kosmetischen Rezepturen als hautkonditionierender Wirkstoff eingesetzt und findet sich entsprechend in Hautpflegeformulierungen.

Ist er in der EU zugelassen?

Ja, der Wirkstoff ist in der Europäischen Union frei verwendbar und unterliegt keinen besonderen Einschränkungen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009.

Aktuell haben wir keine Produkte mit Beta Vulgaris Root Extract im Sortiment unserer Partner-Shops. Schau später gern nochmal vorbei.