Ethylhexylglycerin ist ein synthetisches Glycerinderivat und gehört chemisch zur Klasse der Etherglycerole. In kosmetischen Rezepturen wird die Substanz nach der COSING-Klassifikation den Funktionen Hautkonditionierend und Desodorierend zugeordnet. Sie kommt in einer Vielzahl kosmetischer Zubereitungen vor und ist in der EU ohne besondere Beschränkungen verwendbar.
Funktion in kosmetischen Rezepturen
Ethylhexylglycerin wird in der COSING-Klassifikation den Funktionen Desodorierend und Hautkonditionierend zugeordnet. In seiner desodorierenden Rolle wird der Wirkstoff in Rezepturen eingesetzt, um die Vermehrung geruchsbildender Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen — eine Funktion, die auf der grenzflächenaktiven Eigenschaft des Moleküls beruht. Als Hautkonditionierer trägt die Substanz zur Verbesserung des Erscheinungsbilds der Haut auf Rezepturebene bei, ohne dabei als Konservierungsmittel im Sinne von Anhang V der EU-Kosmetikverordnung zu gelten.
Chemische Einordnung
Ethylhexylglycerin ist ein Ethylhexylether des Glycerins und gehört zur Klasse der Monoetherglycerole. Das Molekül vereint einen lipophilen 2-Ethylhexyl-Rest mit dem hydrophilen Glyceringerüst, woraus ein amphiphiler Charakter resultiert. Diese Struktur bedingt eine moderate Löslichkeit sowohl in wässrigen als auch in öligen Phasen kosmetischer Emulsionen. Die Substanz ist unter der CAS-Nummer 70445-33-9 und der EC-Nummer 408-080-2 registriert.
Vorkommen in Produkten
Ethylhexylglycerin kommt bei uns in 292 kosmetischen Produkten des deutschen Markts vor. Aufgrund seiner desodorierenden und hautkonditionierenden Funktion findet sich der Wirkstoff typischerweise in Deodorantien, Körperlotionen, Cremes sowie in Feuchtigkeitsseren. Darüber hinaus wird die Substanz häufig in Formulierungen eingesetzt, in denen sie zusammen mit klassischen Konservierungsmitteln vorkommt, um das Gesamtsystem der Rezeptur zu ergänzen.
Regulatorischer Status in der EU
Ethylhexylglycerin ist in der EU frei verwendbar und unterliegt keinen besonderen Beschränkungen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Der Stoff ist nicht in den Anhängen II bis VI der Verordnung gelistet, die Verbote, Beschränkungen oder Zulassungspflichten für Konservierungsmittel, UV-Filter oder Farbstoffe regeln. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht nicht.
Was gut zu wissen ist
Aufgrund seines amphiphilen Charakters lässt sich Ethylhexylglycerin sowohl in die wässrige als auch in die Ölphase kosmetischer Emulsionen einarbeiten. In der Rezepturpraxis wird die Substanz häufig in Kombination mit anderen funktionellen Inhaltsstoffen formuliert. Als Glycerinderivat ist es synthetischer Herkunft und wird industriell hergestellt. Es zählt nicht zu den deklarationspflichtigen Duftstoffen gemäß EU-Kosmetikverordnung.
Häufige Fragen
Was ist Ethylhexylglycerin chemisch?
Ethylhexylglycerin ist ein Monoethylhexylether des Glycerins und gehört zur Klasse der Etherglycerole. Das Molekül besitzt einen lipophilen 2-Ethylhexyl-Rest und ein hydrophiles Glyceringerüst, was ihm einen amphiphilen Charakter verleiht.
Wozu wird dieser Wirkstoff in Kosmetik eingesetzt?
Die Substanz wird in der COSING-Klassifikation den Funktionen Desodorierend und Hautkonditionierend zugeordnet. In Rezepturen wird sie eingesetzt, um geruchsbildende Mikroorganismen auf der Haut zu hemmen und die Hautoberfläche zu konditionieren.
Ist Ethylhexylglycerin in der EU zugelassen?
Ja, Ethylhexylglycerin ist in der EU frei verwendbar und unterliegt keinen besonderen Beschränkungen gemäß der Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009. Eine Deklarationspflicht als Duftallergen besteht nicht.




















